Verordnung

Für physiotherapeutische Behandlungen brauchen Sie eine Verordnung eines Arztes für Allgemeinmedizin oder eines Facharztes.

Die Verordnung muss vor Behandlungsbeginn vom Chefarzt ihrer Krankenkasse bewilligt werden, um mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger rückverrechnen zu können. Gerne können wir das Einreichen zur Bewilligung übernehmen.

Rückerstattung des Kassentarifes

Alle TherapeutInnen im bewegungsFELD sind WahltherapeutInnen. Die Tarife für die Behandlungseinheiten bewegen sich zwischen 65 und 75 Euro.

Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie die Honorarnote mit den dazugehörigen Unterlagen. Sobald die Rechnung bezahlt wurde, können Sie diese dann mit dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrem jeweiligen Sozialversichungsträger einreichen. Es gibt eine Teilrückerstattung.

Die verbleibenden Kosten können von entsprechenden Zusatz- oder Unfallversicherungen übernommen werden.

Termin/Terminabsagen

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per mail einen Termin bei ihrer/m Wahltherapeutin/en

Wenn es Ihnen nicht möglich ist zum vereinbarten Termin zu kommen, sagen sie bitte 24h vorher bei ihrer/m TherapeutenIn ab. Bei Krankheit rufen Sie bitte sobald als möglich an, so können wir noch umorganisieren. Ansonsten müssen wir die versäumte Einheit verrechnen.

Vielen Dank!

Prävention

Für eine präventive, vorbeugende Behandlung oder osteopathische Behandlungen ist keine Verordnung notwendig. Möchten Sie sich auf vermehrte Belastungen vorbereiten, trainieren Sie auf einen Wettkampf oder wollen Sie einfach nur Beschwerden vorbeugen und sich was Gutes tun, dann können Sie uns ohne Verordnung kontaktieren. Die Krankenkassen übernehmen in diesem Fall keine Kosten.